Bitte rufen Sie mich zu den telefonischen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 03581 / 879709 an und vereinbaren Sie mit mir einen Erstgesprächstermin (telefonische Sprechzeiten, siehe Kontakt und unten). Dann laden sie das Anmeldeformular von dieser Seite herunter und verfahren damit, wie unten beschrieben.
Anmeldungen sind nur telefonisch zu den telefonischen Sprechzeiten möglich!
Der Zugang zu einem Erstgespräch (Sprechstunde) oder einer Diagnostik ist ohne Überweisung möglich ! Sie müssen aber die Krankenversicherungskarte des Patienten oder bei Privatversicherten, falls keine Karte vorhanden ist, die Krankenversicherungsdaten zum Erstkontakt mitbringen !
Bei mir findet, sofern das Kind unter 12 Jahre alt ist, dieser Erstgesprächstermin meist nur mit den Eltern statt. In Einzelfällen wird aber auch das Kind dabei sein. Dies wird bei der Anmeldung mit mir abgesprochen.
Bei älteren Kindern wird ein Gespräch mit den Kindern alleine geführt und die Eltern kurz über das weitere Vorgehen informiert. Bei Bedarf werden gesonderte Termine mit den Eltern vereinbart.
Gesetzlich versicherte Jugendliche, ab einem Alter von 15 Jahren, können alleine kommen und auch einen Therapieantrag bei Bedarf stellen. Zu gegebener Zeit kann dann ein Elterngespräch durchgeführt werden. Die Eltern müssen aber informiert werden.
Bei Jugendlichen ab 18 Jahren können Eltern nur mit Einwilligung des Patienten an Gesprächen teilnehmen.
Das Erstgespräch (in der Regel 50 Min.) dient erst einmal zum gegenseitigen kennenlernen und zum Vortragen der Probleme bzw. Beschwerden. Die Probleme werden genauer erfragt sowie Daten aus dem Lebensumfeld gesammelt, damit ich mir ein genaueres Bild machen kann. Erste Informationen erhalten Sie auch beim Erstgespräch (weitere Möglichkeiten einer Unterstützung, erste Hinweise im Umgang, falls möglich, …). Das weitere Vorgehen bzw. weitere Termine zur tieferen Abklärung (z.B. Testdiagnostik, tiefergehende Gespräche, Verhaltensbeobachtung, ...) wird am Ende vereinbart.
Für gesetzlich Versicherte: Sie bekommen am Ende der Sprechzeit/en dann eine schriftliche Information über die empfohlenen Maßnahmen ausgehändigt.
Nach dem Erstgespräch(en) werden Ihnen entweder Alternativen für das Vorgehen zur Verfügung stehen oder es werden noch weitere diagnostische Stunden abgehalten, um das Problem noch eindeutiger zu klären und die nächsten Schritte zu planen.
Für den Fall, dass eine psychotherapeutische Maßnahme in Frage kommt, muß geschaut werden ob bei mir ein Therapieplatz frei ist. Da in der Regel nicht sofort genügend Therapieplätze zur Verfügung stehen, können sie sich auch mit dem ausgehändigten Formular aus den Sprechstunden, bei anderen Therapeuten anmelden, falls eine Therapie empfohlen wurde oder eine stationäre Behandlung in Betracht ziehen.
Alternativ können Sie auch in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 4 - 12 Wochen) bei mir zu den telefonischen Sprechzeiten nachfragen.
Bevor Sie eine Therapie bei mir durchführen können, werden mindestens zwei probatorische Sitzungen (Probesitzungen) durchgeführt, in denen die Therapie vorbereitet wird und die Anträge für die Therapie gestellt werden können.
Bitte teilen Sie mir schon bei der telefonischen Anmeldung mit, dass Sie privat versichert sind. So kann ich Ihnen bis zum Erstgespräch Zeit geben, Sich die folgenden Informationen einzuholen:
bitte machen Sie Sich bei Ihrer Versicherung kundig, ob die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bzw. für Vorgespräche übernommen werden und ob Sie irgendwelche Unterlagen benötigen. Da Ihr Vertrag maßgeblich für die Versicherungsbedingungen ist, kann ich Ihnen hier keine Informationen geben.
Deswegen sprechen Sie dies vor unserem Ersttermin mit Ihrer Versicherung ab. Sie bekommen nach dem Erstgespräch eine Rechnung nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) von mir mit.
Bitte teilen auch Sie mir schon bei der telefonischen Anmeldung mit, ob Sie die Behandlung selbst bezahlen möchten. Auch Sie bekommen wie Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte eine Rechnung nach dem Erstgespräch nach GOP.
Denken Sie daran, dass Termine nur für Sie vergeben werden und kein anderer Patient im Wartezimmer sitzt, der einen Termin übernehmen kann. ⚠️ Bei Absagen, bitte innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, auf den Anrufbeantworter (Tel.: 03581 / 879709) sprechen ! Bei Absagen unter 48 Stunden (2 Tage) vor unserem vereinbarten Termin behalte ich mir vor, je nach dem genannten Grund (hier bitte Grund auf Anrufbeantworter nennen!), die Stunde Ihnen in Rechnung zu stellen (gem. § 615 BGB).
Nach der telefonischen Terminvereinbarung verfahren sie wie folgt:
Das Anmeldeformular liegt als PDF-Formular vor, dass Sie am Computer oder anderen Geräten direkt ausfüllen können und anschließend ausdrucken. Falls keine elektronische Bearbeitung möglich ist, können Sie das Formular auch einfach ausdrucken und mit einem geeigneten Stift ausfüllen.
Bitte denken Sie an die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten, falls der Patient noch nicht volljährig bzw. die Patientin / der Patient unter 15 Jahren ist. Bei Volljährigkeit oder ab 15 Jahren reicht die Unterschrift der Patientin / des Patienten.
Die beste Bearbeitung gelingt Ihnen, unter anderem, mit dem von Adobe umsonst bereitgestellten Adobe Acrobat Reader.
Bitte nach dem Download ausdrucken und ausfüllen und vor dem Erstgespräch unterschrieben zusenden !
Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen am Ende dieser Website!